Foto: Regionalentwicklung Oberland

 Neue Version der Lokalen Entwicklungsstrategie

 

In seiner letzten Sitzung am 18.03.2024 beschloss die Mitgliederversammlung der LAG Kreisentwicklung Miesbacher Land e.V. Änderungen an der LES

 

1. Wortlautänderung "Entscheidungsgremium" statt "Lenkungsausschuss"

Parallel zur Satzung wurde auch im gesamten Text der LES "Lenkungsausschuss" durch "Entscheidungsgremium" ersetzt. Dies dient einer bayernweit einheitlichen Bezeichnung für das Gremium, das für die Projektauswahl der jeweiligen LAG zuständig ist.

 

2. Neue prozentuale Verteilung des Projektbudgets auf die einzelnen Entwicklungsziele

Von den bisher gleich verteilten 16,6% wurden nach eingehender Diskussion und angesichts des aktuell gesehenen Entwicklungsbedarfs im Landkreis folgende neue Verteilun g beschlossen:

EZ 1 EZ 2 EZ 3 EZ 4 EZ 5 EZ 6
22% 10% 17% 20% 9% 22%

 

3. Einschränkung der Richtlinie

Zur Schonung des Budgets der LAG beschloss die LAG Kreisentwicklung Miesbacher Land e.V. am 18.03.2024, Pflichtaufgaben der Kommunen auch weiterhin als Gegenstand der Förderung für sich auszuschließen.

Hintergrund für diesen Beschluss ist der Punkt 4.2.2 aus der Richtlinie zur Förderung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen
Entwicklung im Rahmen von LEADER: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-371/.

 

Die neue Version der LES wurde auf der Homepage aktualisiert. Bei Fragen steht Ihnen das LAG Management gerne zur Seite.