Weg zum geförderten Projekt

Wir begleiten Sie auf dem Weg zum erfolgreichen LEADER-Projekt.

EU Förderprogrammen sagt man häufig nach, sie seien hochbürokratisch und kompliziert — zu Unrecht! Im Gegensatz zu den meisten anderen Förderprogrammen haben Sie bei LEADER mit dem LAG Manager einen Ansprechpartner vor Ort, der Sie von der Projektvorbereitung, über die Antragstellung und Umsetzung bis hin zur Abrechnung begleitet und unterstützt.

 

 

 

Projektidee

LEADER ist ein Förderprogramm, das Bürger*innenbeteiligung voraussetzt. Holen Sie sich deshalb frühzeitig Unterstützer*innen ins Boot, die bei der Idee oder Umsetzung helfen wollen. Viele Köpfe und Hände schaffen mehr als einzelne!

Beim LAG-Management melden

Gemeinsam mit dem LAG Management formulieren Sie eine schlüssige Projektbeschreibung und stellen einen Finanzierungsplan auf.

Nehmen Sie sich besonders für die Vorbereitung und Antragstellung ausreichend Zeit. Häufig können durch gute Planung bereits Probleme in der Umsetzung vermieden werden!

Antragsunterlagen zusammenstellen

Ist die Idee ausformuliert und die Finanzierung gesichert, unterstützen und beraten wir Sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag.

Dem Entscheidungsgremium präsentieren

Bevor der Antrag auf Förderung gestellt werden kann, muss das Projekt das Projektauswahlverfahren bestehen und dafür vor dem Entscheidungsgremium präsentiert werden. Das Entscheidungsgremium ist das Gremium der LAG, das über die Auswahl der Projekte entscheidet.

Das Entscheidungsgremium der LAG Kreisentwicklung Miesbacher Land e.V. tagt jeweils bedarfsorientiert mehrmals im Jahr.

Antrag stellen und Zuwendungsbescheid erhalten

Nach dem Beschluss des Lenkungsausschusses kann der vollständige Antrag beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim online eingereicht werden. Dort wird er bearbeitet und Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid, mit dem Ihnen die Förderung zugesichert wird.

Umsetzung starten

Nachdem das Projekt bewilligt ist, können Sie in die Umsetzung starten und Aufträge vergeben. Wichtig bei einem LEADER Projekt ist, dass das Projekt grundsätzlich erst nach Erhalt des Zuwendungs-bescheids begonnen werden darf.

Ausgenommen sind hiervon unter Umständen Planungsleistungen bis zur Stufe 7 HOAI. Lassen Sie sich gerne von uns dazu beraten!

Projekt abrechnen und Förderung ausgezahlt bekommen

Eine LEADER-Förderung kann erst ausbezahlt werden, wenn die Rechnungen durch den Projektträger bezahlt und eingereicht sind. Die Abrechnung geschieht im Rahmen eines Zahlungsantrages. Einmalig kann auch eine vorzeitige Auszahlung beantragt werden. Die Details sprechen Sie gerne mit uns ab. Mit dem Zahlungsantrag werden auch die Auftragsvergaben geprüft. Bei der Vorbereitung des Zahlungsantrags stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie auch im Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Fördersätze

LEADER fördert Projekte im Sinne einer Anteilsfinanzierung der nachgewiesenen und förderfähigen Netto-Projektkosten. Die Höhe der prozentualen Förderung richtet sich dabei nach  der Art des Projekts und der finanziellen Ausrichtung des Projekts. Höhere Fördersätze erhalten Sie für Projekte, bei denen Sie mit Partnern außerhalb der Region oder sogar über die Bundesgrenze hinweg zusammenarbeiten. Machen Sie sich deshalb bereits zu Beginn Gedanken, ob Ihre Idee eine solche Zusammenarbeit ermöglicht.