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Lokale Entwicklungsstratgie (Stand 11.05.2026)

 Neue Version der Lokalen Entwicklungsstrategie

 

In seiner letzten Sitzung am 11.05.2026 beschloss die Mitgliederversammlung der LAG Kreisentwicklung Miesbacher Land e.V. Änderungen an der LES

 

1. Beschluss: Flexibilisierung des Restbudgets in der Förderperiode 2023–2027

 

Die Mitgliederversammlung der LAG Kreisentwicklung Miesbacher Land e. V. beschließt zur Sicherstellung eines wirksamen, bedarfsgerechten und vollständigen Mitteleinsatzes eine Flexibilisierung des noch verfügbaren LEADER-Budgets in der Förderperiode 2023–2027.

 

A) Aufhebung der Mittelbindung je Entwicklungsziel

Die bisher in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) festgelegte indikative Mittelverteilung auf die einzelnen Entwicklungsziele (zuletzt geändert im März 2024) wird für das noch verfügbare Restbudget aufgehoben.

Hintergrund sind:

  • der fortgeschrittene Stand der Förderperiode sowie
  • die bisherigen Erfahrungen und Entwicklungen im LAG-Gebiet hinsichtlich Nachfrage und Projektumsetzung

Künftig gilt:

  • Die Entscheidung über die Mittelverwendung erfolgt durch das Entscheidungsgremium ausschließlich auf Grundlage des Projektauswahlverfahrens und des daraus entstehenden Rankings.

 

B) Formulierung für die Lokale Entwicklungsstrategie (LES)

-> Kapitel 6.3 Finanzplan

Die in der Lokalen Entwicklungsstrategie festgelegte indikative Mittelverteilung auf die einzelnen Entwicklungsziele wird für das verbleibende Budget der Förderperiode aufgehoben.

Das Entscheidungsgremium der LAG ist berechtigt, die verfügbaren Mittel entwicklungszielübergreifend einzusetzen und Projekte unabhängig von festen Budgetkontingenten je Entwicklungsziel nach erfolgten Ranking nach Kriterien der Bewertungspunkten zu beschließen, sofern das Gesamtbudget der LAG nicht überschritten wird.

Ziel ist es, die zur Verfügung stehenden Mittel wirksam, bedarfsgerecht und vollständig einzusetzen.

 

 

2. Beschluss: Änderung der Checkliste zur Projektauswahl

 

Die Mitgliederversammlung der LAG Kreisentwicklung Miesbacher Land e. V. beschließt die Anpassung (der bestehenden Checkliste zur Projektauswahl.

 

A) Anpassung der fakultativen Kriterien

Die bisher als „fakultativ“ definierten Kriterien werden künftig nicht mehr als verpflichtende Mindestanforderung im Rahmen der Projektauswahl angewendet.

Das bedeutet:

  • Fakultative Kriterien dienen weiterhin der inhaltlichen Bewertung und Differenzierung von Projekten
  • Eine Nichterfüllung dieser Kriterien bedeutet keinen Ausschluss des Projekts

 

B) Ziel der Anpassung

Die Änderung dient der:

  • Vereinfachung und Entbürokratisierung des Auswahlverfahrens
  • Erhöhung der Zugänglichkeit für Projektträgerinnen und Projektträger
  • Fokussierung auf wesentliche Qualitätskriterien und Zielbeiträge zur LES

 

3. Anwendung

Die überarbeitete Checkliste wird ab dem Zeitpunkt des Beschlusses auf alle zukünftigen Projektbewertungen angewendet.

 

Begründung

Die bisherige Checkliste zur Projektauswahl wird in der Praxis von Projektträgerinnen und Projektträgern sowie innerhalb der Gremien als sehr komplex und teilweise schwer nachvollziehbar wahrgenommen.

Insbesondere die faktische Verpflichtung zur Erfüllung fakultativer Kriterien führt zu:

erhöhtem Abstimmungs- und Beratungsaufwand

Unsicherheiten bei der Antragstellung

einer möglichen Hürde für innovative oder kleinere Projekte

Die Anpassung stellt klar, dass fakultative Kriterien ihrer eigentlichen Funktion entsprechen:
Sie dienen der qualitativen Einordnung und Priorisierung, nicht als Ausschlusskriterium.

 

Durch die Änderung wird:

das Verfahren transparenter und anwenderfreundlicher

die Projektauswahl stärker auf Qualität und Zielbeitrag zur LES ausgerichtet

der Zugang zum LEADER-Programm niederschwelliger gestaltet

Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit bestehen, Projekte anhand zusätzlicher Kriterien differenziert zu bewerten.

 

 

Die neue Version der LES und auch die aktuelle Checkliste für das Projektauswahlverfahren wurde auf der Homepage aktualisiert.

 

Bei Fragen steht Ihnen das LAG Management gerne zur Seite.