Lokale Entwicklungsstratgie (Stand 11.05.2026)
Lokale Entwicklungsstratgie (Stand 11.05.2026)
Neue Version der Lokalen Entwicklungsstrategie
1. Beschluss: Flexibilisierung des Restbudgets in der Förderperiode 2023–2027
Die Mitgliederversammlung der LAG Kreisentwicklung Miesbacher Land e. V. beschließt zur Sicherstellung eines wirksamen, bedarfsgerechten und vollständigen Mitteleinsatzes eine Flexibilisierung des noch verfügbaren LEADER-Budgets in der Förderperiode 2023–2027.
A) Aufhebung der Mittelbindung je Entwicklungsziel
Die bisher in der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) festgelegte indikative Mittelverteilung auf die einzelnen Entwicklungsziele (zuletzt geändert im März 2024) wird für das noch verfügbare Restbudget aufgehoben.
Hintergrund sind:
Künftig gilt:
B) Formulierung für die Lokale Entwicklungsstrategie (LES)
-> Kapitel 6.3 Finanzplan
Die in der Lokalen Entwicklungsstrategie festgelegte indikative Mittelverteilung auf die einzelnen Entwicklungsziele wird für das verbleibende Budget der Förderperiode aufgehoben.
Das Entscheidungsgremium der LAG ist berechtigt, die verfügbaren Mittel entwicklungszielübergreifend einzusetzen und Projekte unabhängig von festen Budgetkontingenten je Entwicklungsziel nach erfolgten Ranking nach Kriterien der Bewertungspunkten zu beschließen, sofern das Gesamtbudget der LAG nicht überschritten wird.
Ziel ist es, die zur Verfügung stehenden Mittel wirksam, bedarfsgerecht und vollständig einzusetzen.
2. Beschluss: Änderung der Checkliste zur Projektauswahl
Die Mitgliederversammlung der LAG Kreisentwicklung Miesbacher Land e. V. beschließt die Anpassung (der bestehenden Checkliste zur Projektauswahl.
A) Anpassung der fakultativen Kriterien
Die bisher als „fakultativ“ definierten Kriterien werden künftig nicht mehr als verpflichtende Mindestanforderung im Rahmen der Projektauswahl angewendet.
Das bedeutet:
B) Ziel der Anpassung
Die Änderung dient der:
3. Anwendung
Die überarbeitete Checkliste wird ab dem Zeitpunkt des Beschlusses auf alle zukünftigen Projektbewertungen angewendet.
Begründung
Die bisherige Checkliste zur Projektauswahl wird in der Praxis von Projektträgerinnen und Projektträgern sowie innerhalb der Gremien als sehr komplex und teilweise schwer nachvollziehbar wahrgenommen.
Insbesondere die faktische Verpflichtung zur Erfüllung fakultativer Kriterien führt zu:
erhöhtem Abstimmungs- und Beratungsaufwand
Unsicherheiten bei der Antragstellung
einer möglichen Hürde für innovative oder kleinere Projekte
Die Anpassung stellt klar, dass fakultative Kriterien ihrer eigentlichen Funktion entsprechen:
→ Sie dienen der qualitativen Einordnung und Priorisierung, nicht als Ausschlusskriterium.
Durch die Änderung wird:
das Verfahren transparenter und anwenderfreundlicher
die Projektauswahl stärker auf Qualität und Zielbeitrag zur LES ausgerichtet
der Zugang zum LEADER-Programm niederschwelliger gestaltet
Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit bestehen, Projekte anhand zusätzlicher Kriterien differenziert zu bewerten.
Die neue Version der LES und auch die aktuelle Checkliste für das Projektauswahlverfahren wurde auf der Homepage aktualisiert.
Bei Fragen steht Ihnen das LAG Management gerne zur Seite.