Aufruf zur Projekteinreichung: Unterstützung Bürgerengagement
- Details
- News & Termine
Ideen für Kleinprojekte können ab sofort wieder eingereicht werden
- 55.000€ stehen bereit
- frühzeitig mit Idee melden
Die LAG Miesbacher Land startet offiziell eine neue Runde der „Unterstützung Bürgerengagement“ im Landkreis Miesbach. Für den aktuellen Projektaufruf stehen insgesamt 55.000 Euro zur Verfügung.
Mit diesem Instrument werden kleine, gemeinwohlorientierte Projekte gefördert, die das Miteinander stärken und bürgerschaftliches Engagement vor Ort unterstützen.
Bewährtes Förderformat für ehrenamtliche Projekte
In den vergangenen Jahren hat sich die Unterstützung Bürgerengagement als sehr praktikables Förderformat erwiesen. Obwohl LEADER insgesamt häufig als bürokratisch wahrgenommen wird, gelten diese sogenannten LEADER-Kleinprojekte als vergleichsweise unkompliziert und gut geeignet für ehrenamtlich getragene Vorhaben.
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass Abstimmung, Abwicklung und Auszahlung vollständig über die LAG erfolgen und nicht über das AELF Rosenheim. Dadurch bleibt der administrative Aufwand für Antragstellende überschaubar.
Gewünscht ist eine breite Beteiligung aus dem gesamten Landkreis. Ziel ist es, möglichst in jeder Gemeinde mindestens ein Kleinprojekt zu realisieren – unabhängig davon, ob der Schwerpunkt sozial, kulturell, ökologisch oder gemeinschaftlich ausgerichtet ist.
Wer kann gefördert werden – und wer nicht?
Nicht antragsberechtigt sind:
-
kommunale Gebietskörperschaften
-
Einzelpersonen
-
Unternehmen (ausgenommen gemeinnützige Unternehmen)
Antragsberechtigt sind ausschließlich:
-
Vereine
-
Initiativen
-
Bürgergruppen
-
gemeinnützige Organisationen
Was kann gefördert werden?
-
ehrenamtlich getragene Maßnahmen
-
Projekte, die mindestens einem Ziel der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) entsprechen
-
Anschaffungen, Materialien, Aktionen, Workshops und Mitmachangebote
Höhe der Unterstützung
-
grundsätzlich maximal 2.500 Euro pro Einzelmaßnahme
-
Förderung höchstens in Höhe der nachgewiesenen Netto-Kosten
-
Umsatzsteuer ist nicht förderfähig
Unverbindliche Projektskizze
Für eine erste Einschätzung reicht eine formlose, informelle Projektskizze per E-Mail an
Folgende Angaben werden benötigt:
-
Organisation
-
Name der Organisation
-
Ansprechpartner/in und Kontakt
-
-
Projektidee
-
kurze Beschreibung (3–5 Stichpunkte)
-
-
Kosten
-
Gesamtkosten brutto und netto
-
Angebot oder einfache Preisangabe
-
-
Zeitraum
-
geplantes Start- und Enddatum
-
Einreichungen sind bis Mitte Januar 2026 möglich.
Die Entscheidung erfolgt voraussichtlich Ende Januar bzw. im Februar 2026 durch das LAG-Entscheidungsgremium.
Ablauf im Überblick
1. Projektidee entwickeln
-
kleines, ehrenamtlich getragenes Vorhaben
-
Bezug zu mindestens einem LES-Ziel
-
max. 2.500 Euro netto förderfähig
-
keine Umsatzsteuer, keine Feiern, keine wirtschaftliche Tätigkeit
2. Projektskizze an die LAG senden
-
Organisation und Ansprechpartner
-
kurze Projektbeschreibung
-
Kostenübersicht
-
Umsetzungszeitraum
3. Vorprüfung durch das LAG-Management
-
formale Prüfung
-
Rückfragen oder Ergänzungen bei Bedarf
4. Entscheidung durch das LAG-Entscheidungsgremium
-
voraussichtlich Frühjahr 2026
-
bei positiver Entscheidung: Abschluss einer Zielvereinbarung
5. Umsetzung des Projekts
-
Start nach Unterzeichnung der Zielvereinbarung
-
Abschluss spätestens bis 31.12.2027
6. Nachweis der Umsetzung
-
kurzer Sachbericht
-
ggf. Fotos
-
Rechnungen (netto) und Zahlungsnachweise
7. Auszahlung der Unterstützung
-
nach vollständiger Prüfung
-
Auszahlung direkt durch die LAG
Michael Stacheter
LAG-Manager und Geschäftsleitung der LEADER LAG Kreisentwicklung Miesbacher Land e.V.
LAG Kreisentwicklung Miesbacher Land e.V.
Regionalentwicklung Oberland KU
Rathausplatz 2
83714 Miesbach
